An unserem Standort in Halfing wird unbedenklicher Bodenaushub zur Verfüllung angenommen.
Bitte beachten Sie, dass vor der Anlieferung eine Verantwortliche Erklärung (VE) auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden ist. Wenn das Material zur Verfüllung geeignet ist, erhalten Sie von uns eine Annahmeerklärung (AE). Erst dann kann mit der Anlieferung begonnen werden.
Vor dem Abkippen ist der angelieferte Boden dem Laderfahrer vorzuzeigen. Er weist Ihnen dann einen Abladeplatz zu. Sollte der Aushub nicht den Angaben in der VE entsprechen, wird die Fuhre zurückgewiesen. Ungeeignetes bereits abgekipptes Material wird kostenpflichtig wieder aufgeladen.
Zulässiges Verfüllmaterial:
- unbedenklicher Bodenaushub
- Bodenaushub mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen der Verfüllqualität Z-0